Aktuelle Öffnungszeiten, Liefer- und Abholservices finden Sie unter 'Aktuelle Öffnungszeiten'
Wir bieten allen Bad Vilbeler Gastronomen und Geschäftsinhabern an, kostenlos an dieser Stelle über Ihr aktuelles Service-Angebot während des Corona-Lockdowns zu informieren. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail an s.rabung@bloomoon.de.
Informationen hierzu finden Sie auch unter stadtmarketing-bad-vilbel.de und badvilbelbringts.de
UPDATE 21.12.2020
Änderungen für Spielhallen, Wettbüros, Blumenverkauf und Kantinen
Folgende wesentliche Änderungen wurden mit Wirkung ab dem 21.12.2020 in der hessischen Betriebsbeschränkungsverordnung bekannt gegeben:
UPDATE 15.12.2020
Das Land Hessen hat die Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus aktualisiert, diese ist ab dem 16.12.2020 gültig und gilt bis zum 10. Januar 2021.
Dort sind unter anderem folgende, für Unternehmen relevante Beschränkungen enthalten:
1) Einzelhandel
Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Dies gilt nicht für den Online-Handel sowie
1. den Lebensmitteleinzelhandel,
2. den Futtermittelhandel,
3. die Wochenmärkte,
4. den Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger,
5. die Reformhäuser,
6. die Feinkostgeschäfte,
7. die Geschäfte des Lebensmittelhandwerks,
8. die Getränkemärkte,
9. die Abhol- und Lieferdienste,
10. die Babyfachmärkte,
11. Apotheken,
12. Drogerien,
13. die Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker,
14. die Poststellen,
15. die Tankstellen, Tankstellenshops, Autohöfe und Autoraststätten,
16. Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, den Zeitungsverkauf,
17. die Tierbedarfsmärkte,
18. Friedhofsgärtnereien,
19. Ersatzteilverkaufsstätten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder,
20. den Weihnachtsbaumverkauf.
Entscheidend ist der Schwerpunkt im Sortiment; über eine Grundversorgung hinausgehende Sortimentserweiterungen sind nicht gestattet.
Öffnen können Baumärkte ausschließlich
für gewerblich tätige Handwerkerinnen und Handwerker.
Die Schließung von Verkaufsstätten gilt nicht für Handwerks-
und Dienstleistungsbetriebewie
beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
2) Verzehr von Speisen
Der Verzehr von Speisen und Getränken in der unmittelbaren Umgebung der Verkaufsstätte ist untersagt.
3) Verbot von Alkoholkonsum
Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.
4) Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisörbetriebe,
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind geschlossen. Hiervon nicht erfasst sind medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und
Logotherapien, Podologie und medizinische Fußpflege.
5) Wintersport
Der Betrieb von Einrichtungen und Angeboten, welche schwerpunktmäßig der Unterhaltung oder Freizeitgestaltung dienen, ist für den Publikumsverkehr untersagt, insbesondere Beförderungsanlagen für
den Wintersport sowie Eishallen.
UPDATE 27.11.2020
Quelle: https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe
UPDATE 23.11.2020
Zuschussprogramm für hessische Gaststätten beginnt am 23.11.2020
Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten.
Dies teilten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Sonntag, 22.11.2020, mit. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von
mindestens 2.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro
erzielen. Auch Desinfektionsständer und Außenzelte werden gefördert, allerdings keine Heizgeräte für den Außenbereich.
Anträge sind ab Montag, 23. November per E-Mail an gastronomie@wibank.de
zu richten. Das Formular ist ab diesem Zeitpunkt unter folgendem Link abrufbar: https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe
Weitere Informationen zum Programm finden Sie ab dem 23. November auf der Webseite der WIBank.
Die Bewerbungsfrist dieser ersten Förderrunde endet bereits am 26. November 2020!
Die vollständige Pressemitteilung der Ministerien finden Sie HIER.
https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/gezielte-hilfe-schwieriger-lage
Quelle: IHK Frankfurt und Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz